StVO Neuerungen ab 1.4.2013 - fahrschulesteffenlehmann.de

sehr gut finde ich das ab 1.4.2013 an Bahnübergängen ab dem Gefahrzeichen Bahnübergang ( das mit der E-Lok ;o)) bis zum Übergang Überholverbot herrscht, für Fahrer von Gespannen über 7m Länge und LKW bedeutet das, das die Wartepflicht nach der einstreifigen Bake ( bei Übergängen an denen bis 1.4.13 überholt werden darf ) nicht mehr besteht .

weniger gut finde ich die Bezeichnung " EINFÄDELUNGS - und AUSFÄDELUNGSSTREIFEN " als Ersatz für Beschleunigungs und Verzögerungstreifen , und das aus dem Radfahrer " RADFAHRENDE " und dem Fußgänger " zu FUß GEHENDE " und dem Verkehrsteilnehmer der " AM VERKEHR TEILNEHMENDE " wird ,

Motorräder dürfen ab 1.4.2013 auch mit Tagfahrlicht fahren ( bisher war nur Ablendlicht statthaft , das darf aber auch weiterhin verwendet werden da Licht am Zweirad Pflicht ist ) ,

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind VOM VERBOT DES BEFAHRENS EINER UMWELTZONE befreit ,

wenn außerhalb einer Ortschaft eine Fahrbahn 3 oder 5 Fahrstreifen hat darf der mittlere nur zum Abbiegen benutzt werden , ab 1.4.2013 heißt es dort überholen verboten ,

wer bei 3 oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung mit einem LKW über 3,5 t Gesamtmasse ( bis 31.3.2013 Gesamtgewicht ) oder mit einem Anhänger unterwegs ist darf den linken Fahrstreifen nur zum Abbiegen benutzen ...

 
 
bitcoin

Unser Partner in Sachen Lehrmittel

Verlag Heinrich Vogel


Hier kommst du zu deinem Onlinetraining