Warum Fahren ab 17?

 

Ziel des " Begleiteten Fahrens ab 17 " ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.  (Andere Länder wie Schweden , Österreich und andere machen das seit Jahren mit großem Erfolg )

 

Diese Altersgruppe ist überdurchschnittlich oft Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden, mangelnde Fahrerfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft sind 2 Gründe dafür.

 

Um diese Unfälle zu vermeiden wurde das " Begleitete Fahren ab 17 " als Modellversuch (bis 31.12.2010) eingeführt.Der Erfolg führte zur Aufnahme in deutsches Recht.

 

Das heißt, Du darfst mit 17 nach bestandener Prüfung Auto fahren, allerdings muss eine Begleitperson anwesend sein, ( Diese Person ,oder auch mehrere, müssen in Deiner Prüfbescheinigung eingetragen sein ).Das gilt aber nur für Deutschland , im Ausland darfst Du damit nicht fahren.

 

Der Vorteil für Dich liegt auf der Hand, Du fährst mit einer Person Deines vertrauten Umfeldes, und da diese mindestens 30 Jahre alt sein muss, kannst Du einen mäßigenden Einfluss erwarten, Deine Lernphase wird kostengünstig verlängert und Du kannst von den Erfahrungen Deiner Beifahrer profitieren.

 

Ab 16 einhalb kannst Du für die Klassen B und BE einen Antrag stellen, ( gibt's auf der Führerscheinstelle ) auf einem Beiblatt musst Du die Begleitpersonen auflisten,(es kann auch nur eine sein oder auch mehrere) diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Führerscheinbesitz der Kl. B ( kein Fahrverbot, kein Entzug) und dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

 

Die Theoretische Prüfung kannst Du 3 Monate und die Praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres ablegen.

 

Im Anschluß an die bestanndene Prüfung erhälst Du im Auto vom Prüfer eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt, diese gilt 3 Monate bis dahin wurde dann Dein Führerschein gedruckt und liegt zur Abholung bereit.

 

Wenn Du eine Broschüre zum Fahren mit 17 möchtest, sende mir eine Email mit Deiner Adresse und BF 17.

 

An dieser Stelle das offizelle Merkblatt des Freistaates Sachsen:

 

Merkblatt für junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger und ihre Begleiter

Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17" im Freistaat Sachsen

Die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen hat in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Einer der Gründe für die hohe Unfallbelastung ist mangelnde Erfahrung. Deshalb hat sich auch der Freistaat Sachsen für die Einführung des Modells „Begleitetes Fahren ab 17" entschieden. Im Rahmen dieses Modellversuchs haben junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger in den risikoreichsten ersten Monaten nach der Prüfung die Möglichkeit, im Beisein eines verkehrserfahrenen Begleiters über einen längeren Zeitraum praktische Erfahrung zu sammeln und Fahrroutine zu erwerben.

Wir freuen uns, dass Sie an dem Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen und haben für Sie einen "Fahrplan zum Führerschein" sowie einige besonders wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie nach erfolgreicher Fahrerlaubnisprüfung unbedingt beachten müssen:

Ablauf „Fahrplan zum Führerschein"

1 Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule

• Ausbildung: für die Klasse B bzw. BE

• enthalten Führerscheinklassen L, M und S wie bisher, nur ein Jahr früher

• Voraussetzungen:

• keine Bedenken gegen die Fahreignung

• Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)

• Auflagen: Benennung einer oder mehrerer Begleitperson(en), die

• das 30. Lebensjahr vollendet haben

• mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und

• nicht mit mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind

2 Fahrerlaubnisprüfung

• Theorie: frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr

• Praxis: frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr

3 Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

• Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (Führerscheinersatzdokument)

4 Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis

• Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer.

• Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.

• Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung.

• Die Fahrberechtigung besteht nur in Deutschland.

5 Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Erteilung der unbeschränkten Fahrerlaubnis

• Aushändigung des EU-Kartenführerschein

Wichtige Hinweise für Fahranfängerinnen und Fahranfänger:

Bis zu Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie keinesfalls ohne eine in Ihrer Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson fahren.

Wenn Sie ohne eine zu Ihrer Begleitung ermächtigten Person ein Kraftfahrzeug der Klasse B führen, hat dies den Widerruf der Prüfungsbescheinigung zur Folge, so dass Sie bis zum 18. Geburtstag keine Kraftfahrzeuge der Klasse B mehr fahren dürfen.

Unter bestimmten Umständen kann es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung kommen.

Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und wenn Sie nicht übermüdet sind. Auch wenn Sie in Begleitung fahren, sind Sie der verantwortliche Fahrzeugführer und müssen rechtlich für Ihr Handeln einstehen.

Achten Sie auch darauf, dass Ihre Begleitperson den Führerschein mitführt und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

Gurten Sie sich immer an.

Fahren Sie vorausschauend und passen Sie Ihre Fahrweise den Wetter- und Straßenbedingungen an.

Führen Sie immer die Prüfungsbescheinigung und ein Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass) mit sich.

Da die Prüfungsbescheinigung nur in Deutschland gilt, dürfen Sie im Ausland nicht fahren.

Wichtige Hinweise für Beifahrerinnen und Beifahrer:

Ihre wichtigste Aufgabe: Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit! Sie haben keine Ausbildungsfunktion (kein „Hilfsfahrlehrer"). Deshalb dürfen Sie nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungsbefugnis der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingreifen. Diese sind im Besitz einer Fahrerlaubnis und damit verantwortliche Fahrzeugführer.

Auf keinen Fall dürfen Sie während der Fahrt in das Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen, weil dies zu außerordentlich gefährlichen Situationen führen kann. Es ist daher ratsam, dass Sie vor Fahrtantritt gegenseitig Wünsche über das Verhalten des anderen austauschen, damit die Fahrt in einer entspannten Atmosphäre stattfindet.

Sie dürfen nicht zulassen, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder dass durch die Fahrweise andere – auch die Fahrzeuginsassen – gefährdet werden (z. B. durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver). Bei riskantem Fahrverhalten müssen Sie eindringlich dazu auffordern, die Fahrweise den Regeln und den Verkehrssituationen anzupassen. Notfalls müssen Sie anhalten und die Fahrt beenden lassen.

Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind oder wenn Sie sich zuvor mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger gestritten haben.

Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln (auch im Rahmen einer medizinischen Behandlung) stehen.

Sie sind in der Prüfungsbescheinigung (Führerscheinersatzdokument) als Beifahrer namentlich benannt. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich bei Kontrollen ausweisen können. Führen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass deshalb stets mit.

Als Halterin oder Halter des benutzten Fahrzeugs sind Sie dafür verantwortlich, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Teilen Sie auch Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit, dass das Fahrzeug im Rahmen des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17" benutzt wird. Unter Umständen muss Ihr bestehender Vertrag angepasst werden!

Vorbereitungskurse:

In diesem Merkblatt können wir nicht zu allen Aspekten des Begleiteten Fahrens informieren. Deshalb empfehlen wir, an einem besonderen Vorbereitungskurs teilzunehmen. In diesen Kursen werden Sie nicht nur über die wissenschaftlichen Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Modellversuchs informiert, sondern es werden dort auch zusätzlich spezielle Fragen des „Begleiteten Fahrens" diskutiert werden, wie z. B. das Schaffen einer entspannten Atmosphäre im Fahrzeug oder der Umgang mit Konfliktsituationen.

Die Kurse werden in Sachsen durch die Fahrschulen angeboten. Ob ohne oder noch besser mit Vorbereitungskurs wünschen wir Ihnen für das „Begleitete Fahren ab 17" viel Erfolg sowie allzeit eine gute und natürlich unfallfreie Fahrt.

 

Noch Fragen ? Rufen Sie mich an 0177 5225 728


 
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