Neue Führerscheinklassen

Start Leistungen Fahren mit 17 Anmeldung Klasse B Anforderungen Finanzierung Training Sofortmaßnahmen Fahrzeuge Preise Film zur PC -Prüfung Neue Führerscheinklassen 2013 Bußgeldrechner Gutschein für Biker ;o) Verkehrsregeln im Ausland Schraubertipps für Biker Tagfahrlicht wo, wann ,wie Welchen Anhänger darf ich fahren ??? Kontakt

SteffenLehmannSteffen Lehmann


Klasse B, B96, BE

Kraftfahrzeuge ( außer solchen der Kl.AM,A1,A2 und A )

- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und

- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger

- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

-mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg sofern die  zulässige Gesamtmasse der Kombination  3500 kg nicht übersteigt

B 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

-  zulässiger Gesamtmasse von  mehr als 750 kg und

-einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit

-  zulässiger Gesamtmasse von  mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Mindestalter 18 Jahre , bei begleitetem Fahren 17 , Beginn der Ausbildung ein halbes Jahr vorher möglich ...

Audi A3 Sportback PDF 2011

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder

- einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren ,auch mit Beiwagen , gilt auch für Fahräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen

Dreirädrige Kleinkrafträder ( bis 18.01.2013 Klasse S ) 

- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder

- einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ( bis 18.01.2013 Klasse S )

- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder

- einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

-Leermasse nicht mehr als 350 kg ( ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen )

Mindestalter 16 Jahre Beginn möglich ab 15  1/2 Jahre

 

Klasse A1

Krafträder mit

- Hubraum von nicht mehr als 125cm³

- Motorleistung max.11 kW

- und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg

- auch mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( bis 18.01.2013 Klasse B ) 

- symmetrisch angeordneten Rädern und

-Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder

-bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

-Leistung max.15 kW

-Mindestalter 16 Jahre Beginn ab 15 1/2 möglich

 

Klasse A2  (bis 18.01.2013 Kl.A beschränkt ) 

Krafträder mit

-Motorleistung von nicht mehr als 35 kW ( 48 PS) und

- und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg

- auch mit Beiwagen

 

Klasse A ( offen )

Krafträder mit

- Hubraum  mehr als 50 cm³

- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- auch mit Beiwagen- auch mit Beiwagen

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg oder 20 Jahre bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( bis 18.01.2013 Klasse B ) 

-Leistung mehr als 15 kW oder

- symmetrisch angeordneten Rädern und

-Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder

-bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Mindestalter 21 Jahre

Honda NC 700 ABS 2012