- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren ,auch mit Beiwagen , gilt auch für Fahräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ( bis 18.01.2013 Klasse S )
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
-Leermasse nicht mehr als 350 kg ( ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen )
Mindestalter 16 Jahre Beginn möglich ab 15 1/2 Jahre
Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125cm³
- Motorleistung max.11 kW
- und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg
- auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( bis 18.01.2013 Klasse B )
- symmetrisch angeordneten Rädern und
-Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
-bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
-Leistung max.15 kW
-Mindestalter 16 Jahre Beginn ab 15 1/2 möglich
Klasse A2 (bis 18.01.2013 Kl.A beschränkt )
Krafträder mit
-Motorleistung von nicht mehr als 35 kW ( 48 PS) und
- und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg
- auch mit Beiwagen
Klasse A ( offen )
Krafträder mit
- Hubraum mehr als 50 cm³
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- auch mit Beiwagen- auch mit Beiwagen
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg oder 20 Jahre bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( bis 18.01.2013 Klasse B )
-Leistung mehr als 15 kW oder
- symmetrisch angeordneten Rädern und
-Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
-bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter 21 Jahre